| |
Stipendien und Schülerbeihilfen

< zurück
> Arbeiterkammer Tirol
> Fahrtkostenzuschüsse für Internatsschüler
> Schülerbeihilfe des Bundes (Amt der Tiroler Landesregierung)
> Schülerbeihilfe des Bundes (Landesschulrat für Tirol)
> Stipendienabteilung des Landes Tirol
> Studienbeihilfe des Bundes
Arbeiterkammer Tirol
Beihilfen der Arbeiterkammer Tirol erhalten alle Schüler, Schüler nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Lehrlinge und Studenten.
Voraussetzungen:
Kinder von in Tirol kammerumlagepflichtigen Eltern (Pensionisten) oder Selbsterhalter, wenn sie bereits vier Jahre in Tirol AK-Mitglieder waren; Einkommensgrenzen.
Arten der Beihilfen:
- Schulbeihilfe ab der 9. Schulstufe
- Berufsreifeprüfung (sofern die Lehrgänge kostenpflichtig sind)
Achtung: Wenn Anspruch auf eine Schulbeihilfe (Landesschulrat) oder ein Stipendium (Stipendiumbeihilfenbehörde) besteht, ist keine Unterstützung möglich.
Ausnahme: Selbsterhalter, Auslandsstudium
Adresse:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, Bildungspolitische Abteilung, Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck, Tel: 0512 / 5340-303 oder 304
nach oben
Fahrtkostenzuschüsse für Internatsschüler
Fahrtkostenzuschüsse erhalten alle Schüler, die zum Zwecke des Schulbesuches in einer Zweitunterkunft (Internat, Privatquartier) außerhalb des Hauptwohnsitzes untergebracht werden müssen und ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben. Schüler der 5. bis 8. Schulstufe, die aus zwingenden Gründen in einem Internat untergebracht werden müssen und Schüler ab der 9. Schulstufe, die eine höhere oder mittlere Schule besuchen. Fahrtkostenzuschüsse für Schüler, die in einer Zweitunterkunft außerhalb Tirols untergebracht werden müssen, sind nur in speziellen Fällen möglich, z.B. wenn es in Tirol die entsprechende Ausbildung nicht gibt. Die Berechnung der Beihilfen erfolgt ausschließlich unter Berücksichtigung sozialer Kriterien.
Adresse:
Amt der Tiroler Landesregierung, Kultur, Sillgasse 8, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-3759, 3768 oder 3769, Email: p.koller@tirol.gv.at
nach oben
Schülerbeihilfe des Bundes beim Amt der Tiroler Landesregierung
Schülerbeihilfe erhalten alle Schüler der Land- und Forstwirtschaftlichen Fachschulen und der Haushaltungsschulen und Schüler der Medizinisch-technischen Fachschule.
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich, Bürger anderer Nationalitäten mit mindestens fünf Jahren Einkommenssteuerpflicht in Österreich
- Ordentliche Schüler mit günstigem Schulerfolg
- Sozial bedürftig nach den Kriterien Einkommen, Familienstand und Familiengröße
Arten der Beihilfen:
- Heimbeihilfe ab der 9. Schulstufe
- Schulbeihilfe ab der 10. Schulstufe
- Fahrtkostenbeihilfe bei Bezug der Heimbeihilfe
Adresse:
Amt der Tiroler Landesregierung, Landwirtschaftliches Schulwesen, Meinhardstraße 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/508-2548, Email: m.gstrein@tirol.gv.at
nach oben
Schülerbeihilfe des Bundes beim Landesschulrat Tirol
Schülerbeihilfe erhalten alle Schüler aller Tiroler allgemeinbildenden höheren und berufbildenden höheren und mittleren Schulen.
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
- ordentlicher Schüler mit günstigem Schulerfolg
- EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich oder Bürger anderer Nationalität, wenn sie mindestens 5 Jahre den Hauptwohnsitz in Österreich haben
Arten der Beihilfen:
- Schulbeihilfe ab der 10. Schulstufe
- Heimbeihilfe (Fahrtkostenzuschuss)
- Besondere Schulbeihilfe: für berufstätige Abendschüler für max. 6 Monate vor der Matura;
- Ermäßigung des Betreuungsbeitrages: Nachmittagsbetreuung im Tagesschulheim Innsbruck
- Schülerunterstützung für Schulveranstaltung: für Schüler von AHS, BHS und BMS, AHS auch in der Unterstufe;
Adresse:
Landesschulrat für Tirol, Innrain 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/52033-116, 117 oder 118, Fax: 0512/583238
Weitere Informationen zur Schülerbeihilfe erhalten Sie auf der Website des Tiroler Landesschulrates und unter der Email: o.kleinschmid@lsr-t.gv.at.
nach oben
Stipendienabteilung des Landes Tirol
Stipendien des Landes Tirol erhalten alle Schüler, Studenten und Akademiker, die die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und den Hauptwohnsitz in Tirol haben.
Arten der Beihilfen:
- Schüler, Studenten, Akademiker mit günstigem Schulerfolg und sozialer Bedürftigkeit: aus den Mitteln der Landesgedächtnisstiftung
- Schüler Studenten mit positivem Schulerfolg: aus den Mitteln des Landes Tirol
Schüler:
- Heimbeihilfen für Schüler der 5. bis einschließlich der 8. Schulstufe; Notwendigkeit für den Internatsbesuch muss nachgewiesen werden (generell keine Bundesbeihilfe möglich)
- Schulbeihilfen für Schüler der 9. Schulstufe, die eine mittlere oder höhere Schule besuchen,
- Schüler ab der 10. Schulstufe: Schulbeihilfen und/oder Heimbeihilfen, wenn aufgrund besonderer Gegebenheiten (Notendurchschnitt, Schulwechsel, etc.) keine Beihilfe des Bundes möglich ist, aber eine soziale Bedürftigkeit vorliegt bzw. besonders berücksichtigungswürdige Gründe (momentane Notlage etc.) vorhanden sind.
Studenten während des Regelstudiums:
- Beihilfen nur bei Vorliegen einer unverschuldeten Notlage und wenn Studenten nachweisbar
keine oder ur sehr geringe Bundesbeihilfen erhalten können.
Auslandsförderung:
- unverzinste Darlehen für Postgraduate-Vorhaben und länger andauernde Forschungsaufenthalte von Studenten und Akademikern
- Beihilfen für Ausbildungsmaßnahmen im Ausland, wenn Studienrichtungen in Österreich nicht geboten werden.
Adresse:
Amt der Tiroler Landesregierung, Kultur, Sillgasse 8, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-3759, 3768 oder 3769, Email: p.koller@tirol.gv.at
nach oben
Studienbeihilfe des Bundes
Studienbeihilfe des Bundes erhalten alle ordentlich Studierenden an Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Konservatorien.
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
- Studienerfolg
- soziale Bedürftigkeit (Einkommen Eltern, Student, Ehegatte)
- Selbsterhalter (vier Jahre Berufstätigkeit)
- Studienbeginn vor dem 30. Lebensjahr
- kein Studium oder gleichwertige Ausbildung abgeschlossen
Geregelt durch das Studienförderungsgesetz werden folgende Beihilfen zuerkannt:
Mit Rechtsanspruch:
- Studienbeihilfe
- Beihilfe für Auslandsstudien
- Studienabschlussstipendien
Ohne Rechtsanspruch:
- Fahrtkostenzuschüsse
- Leistungsstipendien
- Förderungsstipendien
- Studienunterstützung
Adresse:
Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Innsbruck, Schöpfstraße 3P, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/573370-69
nach oben
|
|
|
|
|